

Wenn Sie keiner Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angehören und nicht zu einer der fünf in der Klammer genannten Freikirchen gehören (1. die Selbständigen Evang.-Luth. Kirche – Sprengel Nord, 2. die Evang.-methodistischen Kirche – Distrikt Hamburg, 3. der Bund evang.-reformierter Kirchen Deutschlands, 4. die Evang.-altreformierten Kirche in Niedersachsen und
5. die Herrnhuter Brüdergemeine Neugnadenfeld) , sondern zu einer anderen evangelischen Freikirche, die in der Regel Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen (ACK) ist, können Sie wie bisher auf Antrag eine widerrufliche Unterrichtsbestätigung erhalten, um das Fach Evangelische Religion zu unterrichten.
Bitte beachten Sie die Änderung des § 5 des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über die kirchliche Bestätigung von Religionslehrkräften, wonach Lehrkräften, die Mitglieder einer der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen angehörenden evangelischen Kirchen sind oder einer anderen evangelischen Freikirche angehören, dann eine jederzeit widerrufliche Unterrichtsbestätigung erteilt werden kann, wenn sie unter anderem die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und 4 des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über die kirchliche Bestätigung von Religionslehrkräften erfüllen. Unter § 3 Abs. 1 Nr. 4 ist die Teilnahme an einer Vokationstagung geregelt, die von den Kirchen der Konföderation durchgeführt wird.
Wenn Sie dies fachfremd tun möchten, findet jeweils eine Einzelfallprüfung statt. Diese Einzelprüfung erfolgt auch, wenn Sie zu einer Freikirche gehören, die nicht Mitglied der ACK Niedersachsens ist. Dazu erteilt die Geschäftsstelle der Konföderation Auskunft.
Antrag auf Erteilung einer widerruflichen Unterrichtsbestätigung für Mitglieder evangelischer Freikirchen:
- Bestätigung der Zugehörigkeit zu einer Gemeinde
- Beglaubigte Kopie des Zweiten Staatsexamens
- Erklärung „Sonderlehren“ (siehe Download)
Die Antragsunterlagen bei einer widerruflichen Unterrichtsbestätigung sowie organisatorische und rechtliche Fragen können Sie richten an:
Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen
Oberlandeskirchenrätin Dr. Kerstin Gäfgen-Track
Rote Reihe 6
30169 Hannover
Weitere Ansprechpartnerinnen:
Frau Michaelsen Tel. (0511) 12 41 - 243
Die Anträge laden Sie bitte auf Ihren PC, füllen das Formular dort aus und drucken es zum Unterschreiben aus.