

Seit 25 Jahren entsendet die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Pastoren/innen als Unterrichtende und Schulseelsorger in die Allgemeinbildenden Gymnasien, Gesamtschulen und Berufsbildenden Schulen. Was ursprünglich einmal als Überbrückung einer Notsituation bei der Unterrichtsversorgung im Fach Evangelische Religion gedacht war, hat sich mittlerweile zu einer festen Einrichtung etabliert und wird in der Fortbildung dementsprechend gestützt.
Schulpastoren/innen unterrichten in der Regel 16,5 Stunden Ev. Religion; diese Stunden werden über Gestellungsverträge mit den Landesschulbehörden finanziert. Sie sind Mitglieder des Kollegiums ihrer Schule mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.
Mit dem sogenannten "Kirchlichen Drittel" sind sie laut kirchlicher Dienstbeschreibung als Seelsorger/innen für Schüler/innen und Kolleg/innen eingesetzt, sind zuständig für den Aufbau schulnaher kirchlicher Jugendarbeit, arbeiten in Netzwerken mit dem Kirchenkreisjugenddienst und den diakonischen Einrichtungen des Kirchenkreises und sind in Ausschüssen und Gremien zum Thema Kirche und Schule vertreten.
Sie gehören den Konventen bzw. den Kirchenkreiskonferenzen ihres Kirchenkreises an und übernehmen wie ihre Gemeindekollegen/innen auch Aufgaben im Kirchenkreis.
Die Fakultas für Ev. Religion erwerben Pastoren und Pastorinnen der Hannoverschen Landeskirche durch eine religionspädagogische Ausbildungsphase in ihrem Vikariat. Hospitation in einer Schule, eigenständiger Unterricht, Unterrichtsbesuche und eine Prüfungsstunde bilden den ersten Teil des 2. Theologischen Examens.
Die Hannoversche Landeskirche bietet zwei mögliche Weiterbildungsgänge, um dann als Schulpastor/in arbeiten zu können: