Jahr der Bildung
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Schriftgrafik: Bildung braucht Religion - Kirche und SchuleSchriftgrafik: Bildung braucht Religion - Kirche und Schule. Am Rechten Rand ist ein Junge mit einem Laptop zu sehen. Eine Frau schaut ihm über die Schulter.
 
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Förderung von Freizeiten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers 

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Die Ausschreibung für das Jahr 2013

Förderung von Freizeiten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

Freizeitmaßnahmen sind ein Schwerpunkt der Arbeit mit Kindern und Ju-gendlichen durch die Evangelische Jugend. Neben den Elementen des Mit-einander Lebens und Aktiv Seins eröffnen Freizeiten für viele Kinder und Jugendliche einen Zugang zur Kirche, wecken deren Bereitschaft, sich in der Kinder- und Jugendarbeit und damit ehrenamtlich in der Kirche zu en-gagieren. Freizeiten leisten auch einen zentralen Beitrag, den christlichen Glauben an Kinder und Jugendliche weiter zu vermitteln, indem sie Erfah-rungen mit einer jugendgemäßen Frömmigkeitspraxis bieten. Weiter sind sie ein Ort sozialen Lernens.
Die Landesjugendkammer hat Qualitätsstandards für die Freizeiten der Evangelischen Jugend beschlossen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das Angebot in Programm und Durchführung an den Qualitätsstandards der Evangelischen Jugend  in der Landeskirche Hannovers orientiert. Um die Umsetzung dieses Ziels zu unterstützen, stellt die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers im Jahr 2013 Mittel in Höhe von 300.000 Euro zur Verfügung.

Förderkriterien
Aus diesen Fördermitteln können Freizeiten im In- und Ausland, veranstaltet von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Verbänden eigener Prägung (Mitglieder in der Landesjugendkammer der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers), bezuschusst werden, die sich als Angebot an Kinder und Jugendliche aus unserer Landeskirche richten.

Gefördert werden Angebote

  • für Teilnehmerinnen und Teilnehmer von 7 bis 21 Jahren
  • mit einer Dauer von mindestens 4 und maximal 14 Tagen – An- und Abreisetag zählen als ein Tag
    Ausnahmen sind: Himmelfahrt, Pfingsten, 3. Oktober, 1. Mai, wenn sich durch die Lage der Brückentage bei 3 Übernachtungen echte 4 Tage Aufenthalt ergeben.
     
  • mit einem Teamer/Teilnehmenden-Verhältnis von maximal 1:6. (Bei gemischtgeschlechtlichen Teilnahmegruppen sind mindestens eine Teamerin und ein Teamer vorzusehen)
  • die geleitet werden durch beruflich Mitarbeitende oder aber Ehren-amtliche mit mehrjähriger Erfahrung in diesem Tätigkeitsfeld
  • die begleitet werden durch ausgebildete (in der Regel Juleica oder gleichwertige Ausbildung) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf ihre Tätigkeit während der Freizeit vorbereitet wurden. Hierzu gehört ausdrücklich eine Sensibilisierung für das  Thema „Kindeswohl“ sowie eine Verabredung zu Handlungswegen bei Auffälligkeiten, die sich während der Maßnahme zeigen auf der Basis der von der Landesjugendkammer am 7. Juni 2009 beschlossenen „Verhaltensregeln: Verhinderung von Gewalt an Kindern und Jugendlichen“. Dazu gehört, dass alle beteiligten Mitarbeitenden, die an die Verhaltensregeln angehängte Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben haben (www.ejh.de/grundlagen-finanzierungen ).

    Zum Verfahren
  • Die Mittel können beantragt werden von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Sprengeln und den Verbänden eigener Prägung in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.
  • Anträge aus Verbänden sind über die jeweiligen Landesgeschäftsstellen bzw. Vorstände einzureichen.
  • Die Mittel können erst in Anspruch genommen werden, wenn andere Fördermöglichkeiten wie etwa Landes- und Bundesmittel ausgeschlossen sind.
  • Vorrangig sind andere kirchliche oder öffentliche Fördermittel auszuschöpfen und im Finanzierungsplan auszuweisen. Eine Förderung mit landeskirchlichen Mitteln aus anderen Programmen und die Förderung mit diesen Mitteln schließen sich aus.
  • Maßnahmen der Konfirmandenarbeit sowie aus dem Bereich des Kindergottesdienstes oder Kirchentagsbesuche werden aus diesen Mitteln nicht bezuschusst.

Anträge
sind zu richten an die
Geschäftsstelle des Landesjugendpfarramtes
Archivstrasse 3
30169 Hannover.
Die Geschäftsstelle (schulz-witzler@kirchliche-dienste.de  0511/1241-550) steht auch für Beratungen zur Verfügung.

Dazu sind folgende Angaben/Unterlagen erforderlich:
„X Antragsteller, Anschrift, Tel.-Nr.
„X Ort/Land der Maßnahme
„X Datum der Maßnahme
„X Anzahl und Alter der TN
„X Anzahl der Teamer/Leitung
„X sowie ein Kosten/Finanzierungsplan

Die Fördersumme beträgt bis zu 2,50 Euro pro Tag und Teilneh-menden (wenn diese/r zwischen 7 u. 21. Jahre alt ist). Teamer werden in einem Verhältnis von 6 zu 1 gefördert (1 Teamer pro 6 Teilnehmende). Die Gesamtfördersumme beträgt maximal 15 % der nachgewiesenen maßnahmebezogenen Gesamtkosten.

Gemäß diesen Förderkriterien ist ein aussagefähiger Antrag (s. Download) bis zum 01. März 2013  zu stellen.
 



DOWNLOADS

Antrag 2013_Förderung von Freizeiten in der Arbeit mit Kinder und Jugendlichen (1).pdf
Merkblatt_Förderung von Freizeiten in der Arbeit mit Kinder und Jugendlichen (1).pdf

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04.02.2013