

Förderung von Freizeiten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Freizeitmaßnahmen sind ein Schwerpunkt der Arbeit mit Kindern und Ju-gendlichen durch die Evangelische Jugend. Neben den Elementen des Mit-einander Lebens und Aktiv Seins eröffnen Freizeiten für viele Kinder und Jugendliche einen Zugang zur Kirche, wecken deren Bereitschaft, sich in der Kinder- und Jugendarbeit und damit ehrenamtlich in der Kirche zu en-gagieren. Freizeiten leisten auch einen zentralen Beitrag, den christlichen Glauben an Kinder und Jugendliche weiter zu vermitteln, indem sie Erfah-rungen mit einer jugendgemäßen Frömmigkeitspraxis bieten. Weiter sind sie ein Ort sozialen Lernens.
Die Landesjugendkammer hat Qualitätsstandards für die Freizeiten der Evangelischen Jugend beschlossen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das Angebot in Programm und Durchführung an den Qualitätsstandards der Evangelischen Jugend in der Landeskirche Hannovers orientiert. Um die Umsetzung dieses Ziels zu unterstützen, stellt die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers im Jahr 2013 Mittel in Höhe von 300.000 Euro zur Verfügung.
Förderkriterien
Aus diesen Fördermitteln können Freizeiten im In- und Ausland, veranstaltet von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Verbänden eigener Prägung (Mitglieder in der Landesjugendkammer der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers), bezuschusst werden, die sich als Angebot an Kinder und Jugendliche aus unserer Landeskirche richten.
Gefördert werden Angebote
Anträge
sind zu richten an die
Geschäftsstelle des Landesjugendpfarramtes
Archivstrasse 3
30169 Hannover.
Die Geschäftsstelle (schulz-witzler@kirchliche-dienste.de 0511/1241-550) steht auch für Beratungen zur Verfügung.
Dazu sind folgende Angaben/Unterlagen erforderlich:
„X Antragsteller, Anschrift, Tel.-Nr.
„X Ort/Land der Maßnahme
„X Datum der Maßnahme
„X Anzahl und Alter der TN
„X Anzahl der Teamer/Leitung
„X sowie ein Kosten/Finanzierungsplan
Die Fördersumme beträgt bis zu 2,50 Euro pro Tag und Teilneh-menden (wenn diese/r zwischen 7 u. 21. Jahre alt ist). Teamer werden in einem Verhältnis von 6 zu 1 gefördert (1 Teamer pro 6 Teilnehmende). Die Gesamtfördersumme beträgt maximal 15 % der nachgewiesenen maßnahmebezogenen Gesamtkosten.
Gemäß diesen Förderkriterien ist ein aussagefähiger Antrag (s. Download) bis zum 01. März 2013 zu stellen.