Jahr der Bildung
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Schriftgrafik: Bildung braucht Religion - Kirche und SchuleSchriftgrafik: Bildung braucht Religion - Kirche und Schule. Am Rechten Rand ist ein Junge mit einem Laptop zu sehen. Eine Frau schaut ihm über die Schulter.
 

Förderung innovativer Projekte von schulnaher Jugendarbeit bzw. Schülerinnen- und Schülerarbeit 

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Die Ausschreibung für das Jahr 2013

Förderung innovativer Projekte von schulnaher Jugendarbeit bzw. Schülerinnen- und Schülerarbeit durch die Evangelische Jugend in den Kirchenkreisen und von Kirchengemeinden und Schulen

Zur Unterstützung der schulnahen Jugendarbeit bzw. der Schülerinnen- und Schülerarbeit stellt die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers im Jahr 2013 Mittel in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung.

Gefördert werden sollen Projekte, die die Einführung oder Intensivierung schulkooperativer Jugendarbeit, Schülerinnen- und Schülerarbeit sowie Jugendbildung zum Ziel haben. Eine Fortführung und Weiterentwicklung be-stehender Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Gemeinden, Regionen und Kirchenkreisen kann dabei konzeptionell berücksichtigt und einbezogen werden. Ebenso sollen Einzelprojekte in Kooperation zwischen Kindergot-tesdienst, Konfirmandenarbeit oder Jugendgruppen in Kirchengemeinden bzw. Regionen und Schulen gefördert werden.

Dazu gehören auch
- Auf- und Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Kirchengemeinde und Schule vor Ort,
- Kooperationsprojekte von Schulen und Kirchengemeinden zur Festi-gung religiöser Bildung im Schulprogramm,
- kirchliche Angebote im Rahmen des Ganztagsunterrichtes,
- unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote an kirchlichen Feier-tagen in den Schulen,
- Aufbau einer kirchenmusikalischen Arbeit an Schulen
- die Förderung diakonischer Projekte oder der Eine-Welt-Arbeit an Schulen
- von den örtlichen Schul-, Jugend- und Bildungsausschüssen initiierte Schülerwettbewerbe, Schülerforen, Begegnungen mit evangelischem Glauben usw.

Ziel ist, eine Schwerpunktsetzung im Bereich der schulkooperativen Jugendarbeit bzw. der Schülerinnen- und Schülerarbeit zu fördern.

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Zum Verfahren

Die Mittel können von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Sprengeln und den Verbänden eigener Prägung in der Evangelisch-lutherischen Landes-kirche Hannovers beantragt werden. Antragsberechtigt sind zudem Schulen im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers, sofern Projekte in Kooperation mit kirchlichen Einrichtungen durchgeführt werden.

Fördermittel
Mittel können erst in Anspruch genommen werden, wenn Landes- und Bundesmittel ausgeschöpft sind. Vorrangig sind andere kirchliche und öffentliche Fördermittel zu nutzen und im Finanzierungsplan auszuweisen.
Gefördert werden können Projekte, die die oben genannten Kriterien berücksichtigen. Gedacht ist an die Förderung projektbezogener Ausgaben z. B.

  • Sach- und Materialkosten (ausgenommen Betriebskosten)
  • Kosten, die durch die Einbindung von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Jugendarbeit oder durch Referentinnen und Referenten entstehen, maximal jedoch 50 % dieser Kosten
  • die Finanzierung besonderer Bestandteile der Vorbereitung der Maßnahmen zur Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf die entstehenden Herausforderungen
  • die Förderung von Programmpunkten, die die oben genannten Zielgruppen besonders fördern bzw. besonders auf sie und ihre Belange und Erfordernisse zugeschnitten sind.

Bei Antragstellung ist ein Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
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Zur Dokumentation von Projekten
 
Schriftliche Form der Dokumentation
Nach Ablauf des Projektzeitraumes ist in schriftlicher Form eine inhaltliche Dokumentation zu erstellen. Diese sollte den Projektverlauf dokumentieren und sich am Titel des Projektes orientieren. Die inhaltliche Dokumentation sollte einen Umfang von bis zu 3 Seiten aufweisen.
 
Digitale Form der Dokumentation
Neben der schriftlichen Dokumentation erbitten wir einen Kurzbericht (maximal eine Seite) über das Projekt mit 1-2 Fotos in digitaler Form zur Veröffentlichung auf der Homepage: www.kirche-schule.de.
Bitte geben Sie auf dem Kurzbericht die Anschrift des Antragstellers/der Antragstellerin, die Projektbezeichnung und den Projektzeitraum an.
Wir bitten, den Kurzbericht zusammen mit den Fotos an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden: Christel.Wiebking@evlka.de.
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Zur Abrechnung von Projekten
 
Grundlage der Abrechnung
Maßgeblich sind der bewilligte Kosten- und Finanzierungsplan sowie das von uns an den Antragsteller/die Antragstellerin gerichtete Bewilligungsschreiben. Jedes Projekt muss einzeln beantragt, bewilligt und abgerechnet werden. Die maximale Dauer eines Projektzeitraumes beträgt ein Schuljahr.
 
Wo?
Die Abrechnung bitten wir von der zuständigen kirchlichen Verwaltungsstelle (Kirchenkreisamt, Kirchenamt oder Stadtkirchenkanzlei) erstellen zu lassen.
 
Wann?
Die Schlussabrechnung ist bis spätestens zwei Monate nach Ende des Projektzeitraumes vorzunehmen. Abschlagszahlungen sind möglich. Hierfür sind entsprechende Belegkopien über bis dahin entstandene Kosten beizufügen. Haushaltsjahrbezogene Zwischenabrechnungen sind nicht erforderlich.
 
Wie?
Für die Abrechnung ist eine Aufstellung in schriftlicher Form über sämtliche entstandenen Einnahmen und Ausgaben in tatsächlicher Höhe erforderlich, die ausschließlich im Rahmen dieses Projektes bezogen auf den genehmigten Projektzeitraumes angefallen sind.
 
Zur allgemeinen Arbeitserleichterung empfehlen wir, von der zuständigen kirchlichen Verwaltungsstelle eine projektbezogene Kostenstelle errichten zu lassen. Wir bitten, möglichst einen Sachbuchauszug beizufügen. Belegkopien sind nur erforderlich, wenn kein Sachbuchauszug vorliegt.
 
Auf dem Sachbuchauszug sollten die jeweiligen Einnahmen und Ausgaben markiert sein. Personalkosten sind als solche kenntlich zu machen. Denn Personalkosten, die durch die Einbindung von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Jugendarbeit oder durch Referentinnen und Referenten entstehen, sind maximal nur bis zu 50 % förderfähig.  Wir sind damit einverstanden, dass Eigen- oder Drittmittel für das verbleibende Personalkostendefizit eingesetzt werden.
 
Hinsichtlich eventueller Honorarkosten für eine Referentin/einen Referenten weisen wir auf die Richtlinien für die Zahlung von Honoraren bei kirchlichen Veranstaltungen (Kirchl. Amtsbl. 2010, S. 100) hin. Wir gehen davon aus, dass die Rechtmäßigkeit der Honorarkosten vor Ort geprüft wurde. Insofern verweisen wir auf die vorstehend genannten Honorarrichtlinien.
 
Eigenmittel sind vorrangig einzusetzen und auf der Abrechnung entsprechend auszuweisen. Die Auszahlung der maximal möglichen Förderhöhe ist nur möglich, sofern weitere Eigen- und/oder Drittmittel nicht bzw. nicht in der geplanten Höhe zur Verfügung stehen. 
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Zur Übersendung von Dokumentation und Abrechnung
Wir bitten um Übersendung per Post auf dem Dienstweg. Damit wird eine umfassende Kenntnisnahme der Ergebnisse des Projektes vor Ort ermöglicht. Eine Übersendung vorab per Fax oder E-Mail ist in der Regel nicht erforderlich.
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Zum Geltungsbereich dieser Regeln und Hinweise
Die vorgenannten Regeln und Hinweise zu Dokumentation und Abrechnung bei Förderung innovativer Projekte von schulnaher Jugendarbeit bzw. Schülerinnen- und Schülerarbeit gemäß Mitteilung G 7/2013 vom 31. Januar 2013, Az.: 5320-7 / 4, 42, sind verbindlicher Bestandteil von Bewilligungen.



DOWNLOADS

Merkblatt_Förderung innovative Projekte schulnahe Jugendarbeit.pdf
Antrag 2013_Förderung innovative Projekte schulnahe Jugendarbeit.pdf
Regelungen und Hinweise zu Dokumentation und Abrechnung von Projekten G 7_2013.pdf

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14.05.2013